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   BVerwG, 08.02.1988 - 8 B 160.87   

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https://dejure.org/1988,10474
BVerwG, 08.02.1988 - 8 B 160.87 (https://dejure.org/1988,10474)
BVerwG, Entscheidung vom 08.02.1988 - 8 B 160.87 (https://dejure.org/1988,10474)
BVerwG, Entscheidung vom 08. Februar 1988 - 8 B 160.87 (https://dejure.org/1988,10474)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache und ihre Darlegung im Revisionsverfahren - Voraussetzungen für die Geltendmachung von Verfahrensmängeln

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 13.12.1985 - 8 C 66.84

    Änderung des Ausbauprogramms - Gehweg - Herstellung der Anlage - Teilanlage -

    Auszug aus BVerwG, 08.02.1988 - 8 B 160.87
    Denn sowohl der Begriff der "vorhandenen" Erschließungsanlage im Sinne des § 180 Abs. 2 BBauG (und - was gleichbedeutend ist - der der bereits hergestellten Erschließungsanlage im Sinne des § 133 Abs. 4 BBauG) als auch der Begriff der "erstmaligen Herstellung" im Sinne des § 128 Abs. 1 Nr. 2 BBauG ist durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. einerseits unter anderem Urteil vom 16. September 1977 - BVerwG IV C 99.74 - Buchholz 406.11 § 133 BBauG Nr. 62 Seite 31 und andererseits unter anderem Urteil vom 13. Dezember 1985 - BVerwG 8 C 66.84 - Buchholz 406.11 § 128 BBauG Nr. 35 Seite 19 jeweils mit weiteren Nachweisen) bereits hinreichend geklärt; zu ihrer weiteren Klärung bedarf es deshalb nicht der Durchführung des vom Kläger angestrebten Revisionsverfahrens.
  • BVerwG, 02.04.1985 - 3 B 75.82

    Deutsche Volkszugehörigkeit polnischer Juden in der Bukowina - Geschichte der

    Auszug aus BVerwG, 08.02.1988 - 8 B 160.87
    Wird die Verletzung des rechtlichen Gehörs gerügt, muß nämlich substantiiert dargelegt werden, was der Betroffene bei ausreichender Gewährung des rechtlichen Gehörs vorgetragen hätte und daß diese weiteren Ausführungen der Durchsetzung des geltend gemachten Anspruchs förderlich gewesen wären (vgl. Beschluß vom 2. April 1985 - BVerwG 3 B 75.82 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 165 Seite 54 ).
  • BVerwG, 16.09.1977 - IV C 99.74

    Neue Beitragssatzung während des Revisionsverfahrens; Begriff der vorhandenen

    Auszug aus BVerwG, 08.02.1988 - 8 B 160.87
    Denn sowohl der Begriff der "vorhandenen" Erschließungsanlage im Sinne des § 180 Abs. 2 BBauG (und - was gleichbedeutend ist - der der bereits hergestellten Erschließungsanlage im Sinne des § 133 Abs. 4 BBauG) als auch der Begriff der "erstmaligen Herstellung" im Sinne des § 128 Abs. 1 Nr. 2 BBauG ist durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. einerseits unter anderem Urteil vom 16. September 1977 - BVerwG IV C 99.74 - Buchholz 406.11 § 133 BBauG Nr. 62 Seite 31 und andererseits unter anderem Urteil vom 13. Dezember 1985 - BVerwG 8 C 66.84 - Buchholz 406.11 § 128 BBauG Nr. 35 Seite 19 jeweils mit weiteren Nachweisen) bereits hinreichend geklärt; zu ihrer weiteren Klärung bedarf es deshalb nicht der Durchführung des vom Kläger angestrebten Revisionsverfahrens.
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